Betrifft: Absatzfinanzierung „Hoffmann“-Vespa.

Aus gegebener Veranlassung machen wir nochmals nachdrücklich darauf aufmerksam, dass in den Ihnen zur Verfügung gestellten Vordrucken (grünes Deckblatt) keinerlei Änderungen vorgenommen werden dürfen. 

Die Vordrucksätze sind ein geschlossenes Ganzes und bestehen aus 6 einzelnen Vordrucken, die des näheren in dem Aufdruck auf dem Umschlag erläutert sind, der die Vordrucke enthält.

 Sämtliche Vordrucke müssen ohne jegliche Änderung geschlossen – mit der Baranzahlung – an uns gegeben werden. Geschieht dies nicht, so sind wir zu unserem Bedauern gezwungen, Ihnen das ganze Geschäft unbearbeitet zurückzugeben.

 Einzelne Vordrucke, wie beispielsweise Versicherungsschein und Deckungskarte, dürfen auch nicht für ein anderes Absatzfinanzierungssystem (weisses Deckblatt) verwendet werden.

 Wenn ein Geschäft zwischen der Händlerfirma und dem Kunden auf der Basis einer höheren Baranzahlung, einer kürzeren Laufzeit der Wechsel oder über die „Hoffmann“-Vespa-Gespanne im Rahmen der Absatzfianzierung zustande kommt, müssen neutrale Vordrucke (also ohne Eindrucke) von uns angefordert werden. Wir stellen Ihnen alsdann wiederum geschlossene Sätze mit 6 Vordrucken zur Verfügung.

 Wir bitten eindringlichst, sich strengstens hieran zu halten, damit eine geregelte Abwicklung der Absatzfinanzierungs-Geschäfte sichergestellt ist.

 Hoffmann-Werke

 

Lintorf, 1.3.1952

II/Fi